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Altersvorsorge für Freiberufler/innen und Selbständige
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- 22.05.2012
- Quelle: Präsidium
In der jüngsten Zeit wurden Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer Pflicht zur Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler mit Aufrufen zur Unterzeichnung einer Petition gegen diese Pläne beantwortet. Der VDID hat sich einem solchen Aufruf zur Unterzeichnung der Petition nicht angeschlossen. Diese Position wurde gemeinsam in der iDD (Initiative Deutscher Designverbände e.V.) entwickelt.
Für Selbständige unseres Berufsstandes besteht schon seit langem eine ähnliche Regelung zur Altersvorsorge durch das Künstlersozialversicherungsgesetz. Der VDID befürwortet die dort getroffenen Regelungen, die auch zur sozialen Absicherung von Industriedesigern beitragen, ausdrücklich und empfiehlt seinen Mitgliedern, sich dort als Versicherte registrieren zu lassen. Wir haben in der Vergangenheit stets gut mit der Künstlersozialkasse zusammengearbeitet und in Zweifelsfällen Mitgliedern zur Aufnahme in die KSK verholfen.
Grundsätzlich hält der VDID eine Altersvorsorge für Selbständige für sinnvoll und unverzichtbar. Deshalb empfehlen wir allen Selbständigen, die keine Aufnahme in der KSK finden, für Ihre Absicherung im Alter privat vorzusorgen.
Das Präsidium des VDID
Für Selbständige unseres Berufsstandes besteht schon seit langem eine ähnliche Regelung zur Altersvorsorge durch das Künstlersozialversicherungsgesetz. Der VDID befürwortet die dort getroffenen Regelungen, die auch zur sozialen Absicherung von Industriedesigern beitragen, ausdrücklich und empfiehlt seinen Mitgliedern, sich dort als Versicherte registrieren zu lassen. Wir haben in der Vergangenheit stets gut mit der Künstlersozialkasse zusammengearbeitet und in Zweifelsfällen Mitgliedern zur Aufnahme in die KSK verholfen.
Grundsätzlich hält der VDID eine Altersvorsorge für Selbständige für sinnvoll und unverzichtbar. Deshalb empfehlen wir allen Selbständigen, die keine Aufnahme in der KSK finden, für Ihre Absicherung im Alter privat vorzusorgen.
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