VDID STEHT FÜR KOMPETENZ UND PROFESSIONALITÄT
Der VDID ist die Vereinigung und Vertretung qualifiziert ausgebildeter und professionell arbeitender Industriedesigner/innen in Deutschland, im Jahr 1959 als Berufsverband gegründet. Die Mitgliedschaft im VDID ist Ausdruck erwiesener Professionalität und wichtigsten Ressourcen des VDID sind die umfassenden Kompetenzen und großen Praxiserfahrungen seiner Mitglieder.
Die Ziele und Aufgaben des VDID stehen für den wirtschaftlichen Erfolg und die soziale Sicherheit der selbstständigen und angestellten Mitglieder sowie die Perspektiven des Nachwuchses. Ziele sind unter anderen die kontinuierliche Unterstützung der Entwicklung der Profession sowie die Vermittlung der Bedeutung von Industriedesign für Prosperität in Wirtschaft und Gesellschaft.
Zu den Aufgaben des VDID gehören die Definition des Berufsbildes und die Verortung der Disziplin im wirtschaftspolitischen Kontext. Dieses Berufsbild ist die Basis für Allianzen mit Nachbardisziplinen und Interessensvertretungen der Kreativwirtschaft, zur Entwicklung gemeinsamer Ziele und Aufgaben.
VDID Codex der Industriedesigner – Verabschiedet und veröffentlicht
Der VDID hat den Codex für Industriedesigner entwickelt. Dieser wurde 2011 auf der VDID-Mitgliederversammlung verabschiedet und ist Ende September 2012 erstmals in gedruckter Form veröffentlicht worden.
Der VDID Codex der Industriedesigner formuliert das Rollenverständnis der VDID Mitglieder als aktive Partner von Wirtschaft und Gesellschaft. Der Berufscodex des VDID soll nicht nur seinen Mitgliedern als Orientierung und Argumentationshilfe dienen, sondern auch den Ansprechpartnern, Auftraggebern und Entscheidungsträgern in Unternehmen und der Wirtschaft.
Altersvorsorge für Freiberufler/innen und Selbständige
In der jüngsten Zeit wurden Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer Pflicht zur Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler mit Aufrufen zur Unterzeichnung einer Petition gegen diese Pläne beantwortet. Der VDID hat sich einem solchen Aufruf zur Unterzeichnung der Petition nicht angeschlossen.
Für Selbständige unseres Berufsstandes besteht schon seit langem eine ähnliche Regelung zur Altersvorsorge durch das Künstlersozialversicherungsgesetz. Der VDID befürwortet die dort getroffenen Regelungen, die auch zur sozialen Absicherung von Industriedesigern beitragen, ausdrücklich und empfiehlt seinen Mitgliedern, sich dort als Versicherte registrieren zu lassen. Wir haben in der Vergangenheit stets gut mit der Künstlersozialkasse zusammengearbeitet und in Zweifelsfällen Mitgliedern zur Aufnahme in die KSK verholfen.
Grundsätzlich hält der VDID eine Altersvorsorge für Selbständige für sinnvoll und unverzichtbar. Deshalb empfehlen wir allen Selbständigen, die keine Aufnahme in der KSK finden, für Ihre Absicherung im Alter privat vorzusorgen.
Mai 2012
Das Präsidium des VDID
