KSK - Informationen zur Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse ist für den Berufsstand der Designer von zentraler Bedeutung und wirft immer wieder Fragen auf.
Selbständige Industrieddesigner sind üblicherweise pflichtversichert in der KSK und müssen sich dort entsprechend anmelden. Die Künstlersozialkasse erhebt von den Designern Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie zur Pflegeversicherung und führt diese zuzüglich zu einem KSK-Anteil an die Versicherungsträger ab.
Designauftraggeber sind für die Verwertung von Designleistungen ebenfalls gegenüber der KSK abgabepflichtig. Die geleisteten Abgaben fließen in den KSK-Anteil der Versicherungsbeiträge.
Im angefügten PDF-Dokument finden Sie häufig gestellte Fragen, die vom VDID an die KSK weitergegeben wurden. Lesen Sie dazu die Antworten der Künstlersozialkasse.
Für weitere Fragen stehen Ihnen bei der KSK die Herren
Andreas Kißling, 04 421 - 75 43 - 767 und
Willy Nordhausen 04 421 - 75 43 - 550 gerne zur Verfügung.
Das wichtigste zur KSK
Die grundlegenden Fakten zur Künstlersozialversicherung in einer Zusammenfassung.
KSK - Abgabepflicht für Verwerter von Design-Leistungen
Wichtig für Designauftraggeber!
Informationsschrift der KSK zum Thema Verwerwertung von Design - Leistungen.
GmbH als Erbringer von Design - Leistungen
In diesem Dokument bezieht die KSK Position zum Thema Gründung einer GmbH als Erbringer von Design - Leistungen. Über die Beauftragung einer GmbH wollen manche Verwerter von Design - Leistungen der Abgabepflicht gegenüber der KSK entgehen.
KSK - Informationen für Steuerberater
Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zum Thema Abgabepflicht der Design - Verwerter für Steuerberater.
