VDID New Talents Award
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verband Deutscher Industriedesigner den VDID New Talents Award betreffend 

Präambel
Der VDID New Talents Award wird vom VDID Lab, der Nachwuchsorganisation des VDID, ausgelobt. Der Wettbewerb fördert systemischer und nachhaltige Designlösungen. Der VDID New Talents Award ist auf die Branche des Industriedesigns und die damit einhergehenden Untergruppen, wie z.B. UX / UI, Produktgestaltung, Systemdesign fokussiert. Die Kategorien und Themen der einzelnen Projekte sind dabei offen. Ausgeschlossen sind bereits kommerziell realisierte Projekte. Die eingereichten Wettbewerbsbeiträge sollten durch herausragende gestalterische Qualität, ökologische Verträglichkeit sowie einen ganzheitlichen, systemischen Ansatz überzeugen und ein hohes Maß an Innovation zeigen.

§1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsverhältnisse des Verband Deutscher Industrie Designer e. V. (VDID) (im Folgenden: „Veranstalter“) gegenüber den Wettbewerbsteilnehmer:innen (im Folgenden: „Teilnehmende / teilnehmende Person“).
Teilnahmeberechtigt sind Studierende nach einem absolvierten Semester in einem Designstudiengang sowie Berufseinsteiger:innen und Newcomer der Designbranche bis drei Jahre nach dem Abschluss, die eine Anmeldung zum Wettbewerb vornehmen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden nur wirksam, wenn sie der Veranstalter ausdrücklich und schriftlich bestätigt hat. 

§2 Teilnahmebedingungen
Der VDID New Talents Award richtet sich an Studierende sowie Absolvent:innen, deren Studienabschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Stichtag ist der Abschlussmonat des Studiums zum Ende der Einreichungsphase.
Teilnehmende müssen mindestens ein Semester an einer deutschen Hochschule in einem Designstudiengang vorweisen. Unter dieser Prämisse sind sowohl internationale Bewerber:innen nach einem Auslandssemester in Deutschland (z. B. mit Erasmus) als auch Quereinsteiger:innen nach einem Studiengangswechsel oder Masterstudierende mit einem fachfremden Bachelor ab dem zweiten Mastersemester zugelassen. 
Bei Gruppeneinreichungen muss mindestens eine Person in der Gruppe ein Designstudium nachweisen. Der Stichtag des Studienabschlusses gilt für alle Gruppenmitglieder. 
Die Anmeldung zum Wettbewerb erfolgt ausschließlich online über das auf Internetseite des VDID zur verfügung gestellte Formulartool (www.vdid.de/award). Sollte das Online-Verfahren für eine teilnehmende Person eine Barriere darstellen, kann eine gesonderte Regelung mit dem Veranstalter getroffen werden. 
Es können pro teilnehmender Person mehrere Beiträge eingereicht werden. Für jeden Beitrag muss ein eigener Bewerbungsbogen ausgefüllt werden. Die Anzahl ist auf maximal drei Einreichungen pro Person beschränkt. 
Die teilnehmende Person verpflichtet sich, das Anmeldeformular wahrheitsgemäß auszufüllen sowie das angeforderte Bild- und Textmaterial einzureichen. Alle Texte müssen in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. Englische Einreichungen werden im Falle einer Shortlist-Nominierung für die öffentliche Kommunikation auf Deutsch übersetzt.
Nur frist- und formgerecht eingereichte Bewerbungen nehmen am Wettbewerbsverfahren teil. Es gelten die auf der Internetseite des VDID New Talents Award genannten Fristen. Die Online-Bewerbung muss am Stichtag um 24:00 Uhr vollständig ausgefüllt und abgesendet sein. 
Der Wettbewerb lobt 3 Preise (1. / 2. / 3. Platz) aus. Sonderauszeichnungen sind möglich und nicht in der Anzahl begrenzt. Sie liegen im Ermessen der Jury sowie den Sponsoren. Ein Anspruch auf Sonderauszeichnungen besteht nicht.

§3 Teilnahmegebühr
Für die Teilnahme am Wettbewerb wird keine Teilnahmegebühr erhoben.

§4 Wettbewerbsverfahren
Nach dem Ende der Anmeldefrist prüft der Veranstalter alle Anmeldungen auf Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen und auf Vollständigkeit. Sollten während des Verfahrens zusätzliche Informationen benötigt werden, wird der Veranstalter diese bei den Teilnehmenden anfordern.
a) Der Veranstalter reicht sämtliche Bewerbungen, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und vollständig sind, an die Jury weiter, die die konzeptionelle wie auch gestalterische Qualität prüft und alle Einreichungen nach freiem Ermessen bewertet.
b) Die Jury setzt sich ausschließlich aus VDID Mitgliedern zusammen und ist paritätisch besetzt.
c) Nach einer Vorbewertung (2a) trifft sich die Jury in einem Online-Meeting zur Bestimmung der Shortlist und im Folgenden der Plätze 1-3.
d) Die Teilnehmenden, deren Beitrag durch die Jury nicht in die Shortlist nominiert wurde, werden vom VDID schriftlich informiert.

Die Jurierung im Meeting erfolgt in zwei Schritten:
e) Die Fachjury ermittelt in einem ersten Schritt eine begrenzte Zahl von Nominierten für die Shortlist. Sie dürfen den Titel „VDID New Talents Award Shortlist“ tragen und das entsprechende Logo verwenden (vgl. auch §6, Absatz 2).
f) In einem zweiten Schritt werden die Preisträger:innen durch die Jury ermittelt. Diese erhalten die Auszeichnung „VDID New Talents Award“ sowie das Recht, damit zu werben und das entsprechende Logo zu verwenden (vgl. auch §6, Absatz 2).
fi) Die Mitglieder der Jury werden vom Veranstalter festgelegt und auf der Internetseite des VDID New Talents Award bekannt gegeben.
fii) Einreichungen, an deren Entwicklung oder Gestaltung Jurymitglieder direkt beteiligt waren, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen. Ausgenommen ist die Zusammenarbeit in der Hochschulausbildung. 
Die Jurysitzung ist nicht öffentlich. Alle zur Jurysitzung eingereichten Beiträge werden
nur von den Jurymitgliedern, dem Veranstalter und ggf. von weiteren vom Veranstalter autorisierten Personen zu Organisationszwecken gesichtet. 
Entscheidungen der Jury werden mit einfacher Stimmenmehrheit getroffen. 
Alle zur Jurierung zugelassenen Teilnehmenden werden vom Veranstalter über das Ergebnis der Jurysitzung schriftlich unterrichtet. Die Nominierten werden unmittelbar nach der Jurysitzung öffentlich bekannt gegeben (auf der Internetseite, über die Newsletter-Verteiler und Social-Media-Kanäle des Veranstalters). Sie erhalten das Logo „VDID New Talents Award Shortlist“ zu ihrer Verwendung. Die Preisträger:innen aus dem Kreis der Nominierten werden gesondert kontaktiert und über die weiteren Schritte informiert. Bei der Preisverleihung werden die Preisträger:innen öffentlich bekannt gegeben.


§5 Transport und Präsentation der ausgezeichneten Beiträge 
Es ist vorgesehen, die ausgezeichneten Beiträge auf der Konferenz „Future of Industrial Usability“ auszustellen. Die Entscheidung darüber trifft der Veranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter der Konferenz und in Abhängigkeit von den finanziellen und räumlichen Gegebenheiten. Im Falle eines Zustandekommens tragen die Teilnehmenden die Kosten für den An- und Abtransport der Exponate. 
Für die Anlieferung und Abholung der Wettbewerbsbeiträge sind die Teilnehmenden verantwortlich. Sie organisieren den Transport und tragen die Kosten sowohl für den Transport als auch ggf. für die Einlagerung. 
Ort und Zeitraum für Anlieferung und Abholung werden durch den Veranstalter festgelegt und den Teilnehmenden mitgeteilt. Wird eine Rücksendung auf dem Postweg vereinbart, so muss der Teilnehmende eine wiederverwendbare Transportverpackung benutzen. Die Kosten für die Rücksendung trägt die teilnehmende Person.
Alle Beiträge reisen auf Gefahr der teilnehmenden Person. Der Veranstalter bietet keine Versicherung der Beiträge an. Wird von der teilnehmenden Person eine Versicherung gewünscht, so muss sie diese selbst abschließen (vgl. auch §7, Absatz 1). 


§6 Preisverleihung
Die Ehrung der Preisträger:innen und die Auszeichnung mit dem VDID New Talents Award erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung. Ort und Zeitpunkt werden vom Veranstalter festgelegt und den Teilnehmenden mitgeteilt.
Den Nominierten und den Preisträger:innen werden die Urkunde und das Logo (in digitaler Fassung) zum Eigengebrauch zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe an weitere Projektbeteiligte ist gestattet. Mit dem Logo darf ausschließlich für den tatsächlich ausgezeichneten Beitrag geworben werden. Die Preisträger:innen erhalten zusätzlich eine Trophäe. 
Die prämierten Arbeiten sowie alle durch die Jury nominierten Projekte werden auf der Internetseite des VDID New Talents Award präsentiert. 
Über die Gestaltung und Art der Präsentation entscheidet der Veranstalter. 
Zum Zeitpunkt der Auslobung besteht kein Anspruch auf Preisgeld. Sollte im Verlauf des Awards durch Sponsorenleistungen ein Preisgeld ausgelobt werden, wird dies auf der Webseite des VDID New Talent Awards unter “Preise” kommuniziert.


§7 Haftung 
Der Veranstalter haftet für Beschädigung oder Verlust eines Wettbewerbsbeitrags nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Den Teilnehmenden wird der Abschluss einer Transport- und Ausstellungsversicherung empfohlen, um sich gegen etwaige Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl beim Transport der Einlagerung abzusichern. 
Der Veranstalter haftet nicht, wenn Rechte Dritter durch die teilnehmende Person oder ihren Wettbewerbsbeitrag verletzt werden und übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die eingereichten Beiträge keine Rechte Dritter verletzt werden. 


§8 Schutzrechte 
Der teilnehmende Person räumt dem Veranstalter für alle im Wettbewerbsverfahren zur Verfügung gestellten Daten, Angaben zur teilnehmenden Person und zum Wettbewerbsbeitrag (Bilder, Texte, Nachweise, Zertifikate etc.) das unentgeltliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht ein. Dies gilt für alle Nutzungsarten, die in Zusammenhang mit dem VDID New Talents Award stehen: zur Veröffentlichung im Internet, in Druckwerken, auf Datenträgern etc. sowie in der auf den VDID New Talents Award und die Wettbewerbsbeiträge bezogenen Werbung. 
Der Veranstalter ist berechtigt, die zur Verfügung gestellten Angaben und Materialien auf Anfrage der Presse und vergleichbaren Organen zur Verfügung zu stellen, zum Zweck der Berichterstattung über den VDID New Talents Award und die ausgezeichneten Wettbewerbsbeiträge. 
Die Urheberrechte an den eingereichten Projekten, Bild- und Textdaten liegen weiterhin bei den Teilnehmenden und werden nicht auf den VDID übertragen.


§9 Ausschluss vom Wettbewerbsverfahren
Alle von der teilnehmenden Person gemachten Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Stellt sich heraus, dass falsche Informationen zum Wettbewerbsbeitrag gemacht wurden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die betreffende Person vom Wettbewerb auszuschließen. Bei begründetem Verdacht auf fehlerhafte Angaben kann ein entsprechender Nachweis zur Entlastung verlangt werden. Erweisen sich Angaben zu einem prämierten Beitrag nachträglich als falsch, kann der Veranstalter die Auszeichnung aberkennen und dies öffentlich bekanntgeben.


§10 Schlussbestimmungen 
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet ausschließlich Anwendung. 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bedingung wird in diesem Fall durch eine wirksame oder durchführbare Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung gleich oder möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Lücke

Organisation und Ansprechpartner bei Rückfragen

Verband Deutscher Industrie Designer e.V.


VDID Geschäftsstelle | Julia Pauli
mail@vdid.de
Bürozeiten: Mo - Do 09:00 - 14:00 Uhr

VDID Lab – Award Team
award@vdid.de

Carolin Knapp – Projektleitung
János Adelsberger – Technische Umsetzung & Webseite
Magdalena Schmitz – Social Media Management & Pressearbeit
Hélène Fontaine – Projektmanagement & Kommunikationsdesign

Veranstalter
Verband Deutscher Industrie Designer e.V. (VDID)

Markgrafenstraße 15
10969 Berlin


Telefon: +49 (0)170-2426997
E-Mail: mail@vdid.de

Geschäftsführender Vorstand
Frederike Kintscher-Schmidt, Präsidentin

Linda Schmidt, Vizepräsidentin

Martin Schmidt, Schatzmeister

Eingetragen ins Vereinsregister Berlin

 

Datenschutzhinweise

Mit der Teilnahme am Wettbewerb werden die mit der Teilnahme eingereichten Daten der Teilnehmenden gem. Art. 6 Abs. 1 lit b) DS-GVO durch den Veranstalter als zuständige verantwortliche Stelle erhoben und verarbeitet. Diese Daten werden vom Veranstalter ausschließlich zur Ermittlung des Gewinners, zur Prüfung der Einhaltung der Teilnahmebedingung, sowie für die weiter gemäß den vorliegenden Bedingungen notwendigen Nutzungen verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden so lange gespeichert, bis die Abwicklung des Wettbewerbs durchgeführt wurde oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Danach werden die Daten umgehend gelöscht. Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Beschwerde (Art. 15 ff., 77 DS-GVO) bleiben davon unberührt. Weitere Datenschutzhinweise finden Sie unter in den Datenschutzbestimmungen auf der Website des Veranstalters (vdid.de/datenschutz)

Der Datenschutzbeauftragte des Veranstalters ist Herr Björn Leineweber von der Datenschutz Ruhr GmbH, leineweber@datenschutz-ruhr.de.


 

 

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