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Veranstaltungs-Empfehlung Fortbildung

Update E-Rechnung

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  • 02.04.2025
  • 10 - 11:30 h
  • online

Veranstaltungstipp: "Update zur E-Rechnung. Alles, was Sie jetzt wissen müssen“

Die E-Rechnung
Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen oder eRechnungen) werden im B2B-Bereich ab 2025 zur Pflicht. Diese gesetzliche Neuerung bringt nicht nur Vorteile, sondern auch Herausforderungen mit sich. Bereiten Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die Umstellung vor und vermeiden Sie potenzielle Probleme.

E-Rechnungspflicht ab 1. Januar 2025: Neue Vorgaben und Praxistipps
Das finale BMF-Schreiben “Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025” wurde am 15.10.2024 veröffentlicht und beantwortet erste Praxisfragen.

Zur Einführung der E-Rechnung in Deutschland hat das BMF Mitte November 2024 FAQ auf seiner Internetseite veröffentlicht. Insgesamt werden 15 Fragen gestellt und beantwortet. Es werden auch Punkte aufgegriffen, die nicht bereits im BMF-Schreiben enthalten sind wie etwa, ob eine Leitweg-ID erforderlich ist.
Link zu FAQ des BMF

Link zu ELSTER-Portal und des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales zur Visualisierung von e-Rechnungen unter den folgenden Internetadressen erreichbar:
https://www.elster.de/eportal/e-rechnung
www.erechnung.elster.de
E-Rechnung in Bayern - Visualisierungs-Tool

Was ist eine E-Rechnung?
Die sog. „E-Rechnung” wird neu definiert als ein strukturiertes elektronisches Datenformat (EN16931). Daneben werden sog. „sonstige Rechnungen“ definiert: auf Papier oder in elektronischem Format, das nicht E-Rechnung entspricht (z.B. PDF); Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht sollen für Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise, steuerfreie Umsätze (§ 4 Nr. 8 bis 29 UStG) gelten.

Für welche Unternehmen wird die E-Rechnung Pflicht?
Die obligatorische Ausstellung von E-Rechnungen betrifft inländische B2B-Umsätze (“Business zu Business”-Umsätze), die zwischen im Inland ansässigen Unternehmern ausgetauscht werden, § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG-neu.

Anwendungs- und Übergangsregelungen im Überblick:
Die neuen Regelungen im Hinblick auf die Pflicht zur elektronischen Rechnung sollen bereits ab dem 1.1.2025 gelten. Allerdings werden auch Übergangsfristen diskutiert, um die Umstellung zu erleichtern.
ab dem 1.1.2025: Empfangspflicht für alle Unternehmen
bis zum 31.12.2026: Ausstellung sonstiger Rechnungen für alle Unternehmen möglich, wenn Rechnungsempfänger zustimmt
bis zum 31.12.2027: Ausstellung sonstiger Rechnungen für KMU (Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers 800.000 Euro) möglich
bis 2028: EDI in bisheriger Form möglich

"Update zur E-Rechnung. Alles, was Sie jetzt wissen müssen“
Datum: 2. April 2025 | Zeit: 10:00 – 11:30 Uhr | Ort: Online | Kostenfrei

Antje Maschke, Referentin für Steuerrecht |  IHK Berlin
Tel.: +49 30 31510-280

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