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VDID Veranstaltung Vortrag

Informativer Design.Wissen.Diskurs. zu Designschutzrechten

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  • 23.02.2022
  • 17:45 Uhr
  • VDID Zoom

Designschutz - eigentlich kein urban jungle - man sollte sich nur schützen...!

Die VDID Reihe Design.Wissen.Diskurs. zeigte am Mittwoch, 23. Februar 2022 von 18 bis nach 20 Uhr, wie wichtig die Eigeninitiative aller Designschaffenden ist, sich und ihre Arbeit zu schützen.

Die Fallbeispiele unseres ehemaligen VDID Präsidenten (1970-76) Prof. Herbert Lindinger, einem wahren Streiter für den Designschutz, zeigten auf, wie schwierig (und langwierig) ein Rechtsstreit sein kann - laut Rechtsanwalt Donle benötigt man hierfür nicht nur Geduld, extrem gute Unterlagen zum Nachweis, sondern auch eine finanzielle Ausdauer...

Herr Donle betonte immer wieder, dass die Mehrheit der Designentwürfe zwar meist eindeutig urheberrechtlich den Gestaltenden zuzuordnen ist, dies aber nicht automatisch zu Vergütungsansprüchen führen kann. Viel einfacher und auch kostengünstiger sind:
a) gute vertragliche Vereinbarungen (Nutzungsrechte definiert und zusätzlich zum Entwurfshonorar)
b) Designentwürfe beim DPMA - Deutsches Marken- und Patentamt - kostengünstig schützen zu lassen
c) sich um die eigenen - gerne erfolgsorientierten Wertschöpfungen - mehr zu kümmern, denn gewerbliche (Design) Schutzrechte sind in Deutschland gut in der Wirtschaft und der Rechtssprechung aufgestellt.

Wer sich als Kreativer in einer vertraglichen Geschäftsbeziehung auf einmalige Zahlungen einlässt, darf sich bei großen Erfolgen seiner eigenen (Wert-) Schöpfung später nicht beschweren oder jammern, sondern sollte dies vorab mit ins vertragliche Kalkül ziehen - denn eine eigene erfolgsorientierte Motivation führt doch im Idealfall für alle Seiten zu einem erfolgreichen Produkt - und somit für alle möglichst zu einem fairen, gemeinsamen wirtschaftlichen Erfolg.

Da sich der VDID - und seine professionellen Mitglieder - um die Interessen und Rechte der Designschaffenden kümmert, wird der VDID sich auch weiter, dem (immer) aktuellen Thema Designschutzrechte widmen. So wird voraussichtlich für das Frühjahr ein Workshop zu gewerblichen Schutzrechtanmeldungen stattfinden - wenn diese auch einfach / online vorgenommen werden können, sollten dennoch einige Punkte (wie Formulierungen und Darstellungen) dringend beachtet werden. Wer Interesse hat - kann dies ab sofort in der VDID Geschäftsstelle kundtun und sich auf die Interessens- / Warteliste setzen lassen.

Die Diskussionsrunde - insbesondere mit den anwesenden Juristen Prof. Dr. Christian Donle und anderen - ging dann bis nach 20 Uhr angeregt weiter und zeigte doch, wie selten Designer:innen über ihre Rechte und Möglichkeiten Bescheid wissen - und dann auf spätere Gewinnbeteiligungen hoffen...

Der VDID bietet übrigens seit Jahren seinen Mitgliedern eine kostenlose juristische Erstberatung über die VDID Geschäftsstelle an (jedoch nur ein Orientierungsgespräch - keine Fallbesprechung) - und gleichzeitig, quasi vorbeugend kann jedes VDID Mitglied kostenlos ein VDID Infopaket zu Verträgen und juristischen Vereinbarungen beziehen. Diese Vertragsentwürfe liegen übrigens seit 2022 auch in englischer Sprache vor (aber Achtung - nur als Übersetzung - die Inhalte beziehen sich weiterhin auf das deutsche Vertragsrecht).

An dieser Stelle möchte ich nochmals einen herzlichen Dank an den Kollegen Prof. Herbert Lindinger und den in seinem aktuellen Fall mit der BVG aktiven Juristen Prof. Dr. Christian Donle bedanken, die uns einen kurzen und spannenden Einblick in den Fall bzw. das gewerbliche Designschutzrecht gegeben haben - und gleichzeitig die Wichtigkeit von vertraglich fixierenden Schutzrechten aufzeigten.

Impressionen zur Veranstaltung

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    Prof: Herbert Lindinger zeigt das sog. "Würmchenmuster"
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    Prof. Dr. Christian Donle plädiert dafür Design-Schutzrechte anzumelden

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