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EU Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit

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  • 14.10.2021
Eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen, ist unser Ziel – in Deutschland und Europa. Ein wichtiger Schritt dorthin ist die Barrierefreiheit. Soweit es um Produkte und Dienstleistungen geht, fördert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen. Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Durch einheitliche EU-Anforderungen soll das Barrierefreiheitsgesetz auch kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die Möglichkeiten des europäischen Binnenmarktes auszuschöpfen.

Auch wenn z.B. der Ethik Codex des VDID Inklusion und Barrierefreiheit grundsätzlich als einen wesentlichen Bestandteil einer professionellen Gestaltung im Sinne von einer "Design for all" Philosophie sieht - so sind solche Gesetze und Reglementierungen ein Schutz vor "schlechten Produkten" und schlechter Gestaltung.

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie, Einhaltung und Kontrolle der klaren und einheitlichen Standards - und der Auswirkungen auf die Produktentwicklung und das Design von Produkten, Informationen, Architektur und Mobilität sollten professionelle Gestalter, das Gesetz lesen und beachten.

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