Ökodesign-Richtlinie der EU
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- 12.05.2014
Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG der Europäischen Union schafft den übergeordneten Rahmen, um Anforderungen für die umweltgerechte Gestaltung von Produkten zu schaffen, die für den Energieverbrauch relevant sind. Ziel ist es, den Produktbezogenen Umweltschutz zu stärken. In Deutschland wird sie seit März 2008 durch das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) umgesetzt.
Sie umfasst verschiedene Produktgruppen, für die spezifische Richtlinien erlassen worden sind oder noch erlassen werden.
Solche Verordnungen gibt es mittlerweile u. a. für Kühl- und Tiefkühlgeräte, Geschirrspüler und Waschmaschinen im Haushalt, für Staubsaguer und seit neuestem auch für Kafeemaschinen. Die Marktaufsicht für ihre Einhaltung liegt bei den Mitgliedstaaten. In Deutschland koordiniert sie die Bundesanstalt für Materialprüfung- und Forschung (BAM).
Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. und Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e. V
Sie umfasst verschiedene Produktgruppen, für die spezifische Richtlinien erlassen worden sind oder noch erlassen werden.
Solche Verordnungen gibt es mittlerweile u. a. für Kühl- und Tiefkühlgeräte, Geschirrspüler und Waschmaschinen im Haushalt, für Staubsaguer und seit neuestem auch für Kafeemaschinen. Die Marktaufsicht für ihre Einhaltung liegt bei den Mitgliedstaaten. In Deutschland koordiniert sie die Bundesanstalt für Materialprüfung- und Forschung (BAM).
Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. und Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e. V
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