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Dreiste Ausschreibungspraxis

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  • 31.10.2014
  • Quelle: Präsidium
Aus gegebenem Anlass muss der VDID leider mal wieder vor einer unfairen Ausschreibung warnen. In den letzten Tagen erreichte uns durch unsere Mitglieder die Ausschreibung eines ostwestfälischen Herstellers für Möbelbeschläge. Die professionell beschriebene und klar formulierte Aufgabenstellung gilt für die Entwicklung von Designentwürfen für Möbelgriffe im Bereich Küche und Bad. Für die geforderten Leistungen ist die festgelegte pauschale Honorierung allerdings sehr weit entfernt von einem realistischen, professionellen Designhonorar. Selbst wenn einer der Entwürfe letztlich in Produktion geht, bietet das ausgelobte Honorar nicht einmal eine angemessene Kompensation für die aufgewendete Arbeitszeit.

Der VDID möchte insbesondere Nachwuchskräfte ausdrücklich davor warnen, sich an Ausschreibungen zu beteiligen, die lediglich dumpingartige Honorierungen versprechen, und oder pauschal die Abtretung der Nutzungsrechte für alle eingereichten Entwürfe verlangen.

Der VDID hat dem Unternehmen eine entsprechende Stellungnahme zukommen lassen und wird an dieser Stelle über den Fortgang der Angelegenheit informieren. Damit der VDID einer solchen unfairen Ausschreibungspraxis entgegentreten kann, ist es wichtig, dass wir über entsprechende Verdachtsfälle rechtzeitig informiert werden. Mitglieder können sich zu diesem Thema telefonisch von der Geschäftsstelle beraten lassen.
Auch Unternehmen, welche eine Wettbewerbsausschreibung planen, sind beim VDID kompetent aufgehoben, wenn es darum geht, eine für alle Seiten interessante und faire Wettbewerbsausschreibung zu erstellen. Der VDID orientiert sich seit über 50 Jahren an den Ausschreibungsrichtlinien des ICSID.

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