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Gruppenvertrag mit der DKV läuft aus
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- 29.10.2012
- Quelle: Geschäftsstelle
Vergünstigungen für VDID-Mitglieder bei Neuverträgen nur noch bis 31.12.2012
Der VDID hat vor langen Jahren einen Gruppenvertrag mit der DKV abgeschlossen. Bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung bei der DKV erhalten VDID-Mitglieder dadurch je nach Tarifauswahl eine Vergünstigung in Höhe von etwa 5 Prozent auf den monatlichen Beitrag. Die DKV lässt diesen Vertrag zum Jahresende auslaufen. Das betrifft nicht nur den VDID, sondern alle Gruppenverträge mit Verbänden, deren Mitglieder in nicht verkammerten Berufen tätig sind.
Bestehende Verträge sind von dieser Veränderung nicht betroffen. Sie laufen mit den gewohnten Konditionen weiter, auch über den 31.12.2012 hinaus. VDID-Mitglieder, die noch bis zum Jahresende einen Neuvertrag mit der DKV abschließen, können über diese Frist hinaus von den Vergünstigungen profitieren. Wenn Sie also bis zum 31.12.2012 eine private Krankenversicherung bei der DKV abschließen, erhalten Sie noch den vergünstigten Verbandstarif auf den monatlichen Beitrag.
Im Übrigen weist die DKV darauf hin, dass die Tarife für Männer und Frauen am 21.12.2012 angeglichen werden. Nach einem Entscheid des europäischen Gerichtshofes müssen ab 21. Dezember 2012 Frauen und Männer die gleichen Tarife bezahlen. Das wird in der Regel bedeuten, dass Männer bei Neuabschluss einer privaten Krankenversicherung mehr zahlen müssen. Männer, die vor dem genannten Datum einen Vertrag abschließen, werden nach der alten Regelung eingestuft.
Mehr Infos in der Geschäftsstelle des VDID
Der VDID hat vor langen Jahren einen Gruppenvertrag mit der DKV abgeschlossen. Bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung bei der DKV erhalten VDID-Mitglieder dadurch je nach Tarifauswahl eine Vergünstigung in Höhe von etwa 5 Prozent auf den monatlichen Beitrag. Die DKV lässt diesen Vertrag zum Jahresende auslaufen. Das betrifft nicht nur den VDID, sondern alle Gruppenverträge mit Verbänden, deren Mitglieder in nicht verkammerten Berufen tätig sind.
Bestehende Verträge sind von dieser Veränderung nicht betroffen. Sie laufen mit den gewohnten Konditionen weiter, auch über den 31.12.2012 hinaus. VDID-Mitglieder, die noch bis zum Jahresende einen Neuvertrag mit der DKV abschließen, können über diese Frist hinaus von den Vergünstigungen profitieren. Wenn Sie also bis zum 31.12.2012 eine private Krankenversicherung bei der DKV abschließen, erhalten Sie noch den vergünstigten Verbandstarif auf den monatlichen Beitrag.
Im Übrigen weist die DKV darauf hin, dass die Tarife für Männer und Frauen am 21.12.2012 angeglichen werden. Nach einem Entscheid des europäischen Gerichtshofes müssen ab 21. Dezember 2012 Frauen und Männer die gleichen Tarife bezahlen. Das wird in der Regel bedeuten, dass Männer bei Neuabschluss einer privaten Krankenversicherung mehr zahlen müssen. Männer, die vor dem genannten Datum einen Vertrag abschließen, werden nach der alten Regelung eingestuft.
Mehr Infos in der Geschäftsstelle des VDID
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