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Design - wenn nicht effizient, wann dann?
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- 25.02.2021
- Quelle: Redaktion
Mit dem 1. März 2021 wurden eine Reihe neuer Verordnungen der Europäischen Union wirksam. Diese sorgen dafür, dass Kühlgeräte, Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler und Fernsehgeräte mit einem neuen Energielabel gekennzeichnet werden.
Ab September 2021 folgen elektrische Lichtquellen (Lampen, Module und Leuchten). Das neue Label bewirkt, dass die „+“-Klassen abgeschafft und die Produkte damit wieder auf einer Skala von A bis G ausgezeichnet werden. Wobei zu Beginn die Klasse A wohl nicht belegt sein wird, um einen Optimierungs-Ansporn zu geben...
Weitere Neuerungen durch Ökodesign-Verordnungen
Neben den neuen Energielabeln gibt es für diese Geräte auch neue Mindestanforderungen unter der EU-Ökodesign-Richtlinie, welche die Produkte erfüllen müssen, um in Europa auf den Markt gebracht werden zu können. Dazu zählen neben Anforderungen an die Energieeffizienz auch Anforderungen an die Reparierbarkeit. Damit soll die Reparatur von Geräten erleichtert werden. Denn eine lange Nutzung der Geräte ist aus Sicht der Umwelt sowie aus Sicht der Verbraucher*innen fast immer vorteilhaft.
Eigentlich sollte dies zum Pflichtenheft einer jeden Designentwicklung als Voraussetzung mit berücksichtigt werden - wenn dann aber Negativ-Beispiele einer bewussten Obsoleszenz oder einer bewusst verweigernden Ersatzteil-Beschaffung an den Tag gelangen - spricht dies nicht für eine nachhaltige oder ökologisch orientierte Wirtschaft, denn auch ökonomisch - wenn insgesamt bilanziert wird - kann wegwerfen doch nicht günstiger sein als reparieren!?
Wenn LG einzelne Beleuchtungselemente der Hintergrundbeleuchtung von Flachbildschirmen (vermutlich Cent-Artikel) nicht zum Verkauf anbietet (oder wenn, dann für absurd hohe Beträge) - zeigt dies fatale Züge. Auch Beispiele wie bei Vorwerks Thermomix, wo ein bekannter Mangel - aufgrund eines anfälligen kleinen Zahnrades - nicht einfach repariert werden kann / darf, da Vorwerk die Reparaturen nur selbst ausführen möchte - und diese Teile nicht zum freien Erwerb freigibt (Fertigungsbetriebe werden gezwungen, entsprechende Verträge zu unterzeichnen) - spricht dies für keine Kultur der Nachhaltigkeit.
Die Öko-Design-Richtlinie fordert, dass für 7-10 Jahre Ersatzteile vorgehalten und z B. auch Reparaturanleitungen mitgeliefert bzw. verfügbar gemacht werden müssen.
Als Designer*in sollte dies mit zu unseren Pflichtenheft-Punkten grundsätzlich gehören und im Idealfall auch eine vollständige Rückbau / -nahme mit in den Entwicklungsprozess integriert werden - idealerweise mit einer kompletten cradle to cradle Strategie ohne Downcycling von Rohstoffen, Materialien und Energiequellen.
Unten stehende Links führen zur Ökodesign-Richtlinie der EU und einer sehr zu empfehlenden Doku in der 3sat Mediathek:
Ab September 2021 folgen elektrische Lichtquellen (Lampen, Module und Leuchten). Das neue Label bewirkt, dass die „+“-Klassen abgeschafft und die Produkte damit wieder auf einer Skala von A bis G ausgezeichnet werden. Wobei zu Beginn die Klasse A wohl nicht belegt sein wird, um einen Optimierungs-Ansporn zu geben...
Weitere Neuerungen durch Ökodesign-Verordnungen
Neben den neuen Energielabeln gibt es für diese Geräte auch neue Mindestanforderungen unter der EU-Ökodesign-Richtlinie, welche die Produkte erfüllen müssen, um in Europa auf den Markt gebracht werden zu können. Dazu zählen neben Anforderungen an die Energieeffizienz auch Anforderungen an die Reparierbarkeit. Damit soll die Reparatur von Geräten erleichtert werden. Denn eine lange Nutzung der Geräte ist aus Sicht der Umwelt sowie aus Sicht der Verbraucher*innen fast immer vorteilhaft.
Eigentlich sollte dies zum Pflichtenheft einer jeden Designentwicklung als Voraussetzung mit berücksichtigt werden - wenn dann aber Negativ-Beispiele einer bewussten Obsoleszenz oder einer bewusst verweigernden Ersatzteil-Beschaffung an den Tag gelangen - spricht dies nicht für eine nachhaltige oder ökologisch orientierte Wirtschaft, denn auch ökonomisch - wenn insgesamt bilanziert wird - kann wegwerfen doch nicht günstiger sein als reparieren!?
Wenn LG einzelne Beleuchtungselemente der Hintergrundbeleuchtung von Flachbildschirmen (vermutlich Cent-Artikel) nicht zum Verkauf anbietet (oder wenn, dann für absurd hohe Beträge) - zeigt dies fatale Züge. Auch Beispiele wie bei Vorwerks Thermomix, wo ein bekannter Mangel - aufgrund eines anfälligen kleinen Zahnrades - nicht einfach repariert werden kann / darf, da Vorwerk die Reparaturen nur selbst ausführen möchte - und diese Teile nicht zum freien Erwerb freigibt (Fertigungsbetriebe werden gezwungen, entsprechende Verträge zu unterzeichnen) - spricht dies für keine Kultur der Nachhaltigkeit.
Die Öko-Design-Richtlinie fordert, dass für 7-10 Jahre Ersatzteile vorgehalten und z B. auch Reparaturanleitungen mitgeliefert bzw. verfügbar gemacht werden müssen.
Als Designer*in sollte dies mit zu unseren Pflichtenheft-Punkten grundsätzlich gehören und im Idealfall auch eine vollständige Rückbau / -nahme mit in den Entwicklungsprozess integriert werden - idealerweise mit einer kompletten cradle to cradle Strategie ohne Downcycling von Rohstoffen, Materialien und Energiequellen.
Unten stehende Links führen zur Ökodesign-Richtlinie der EU und einer sehr zu empfehlenden Doku in der 3sat Mediathek:
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