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Auflistung der Anlaufstellen für Soforthilfen in der Corona-Krise
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- 22.04.2020
- Quelle: Redaktion
Umfangreiches Soforthilfeprogramm - Länderbedingt unterschiedliche Leistungen
Damit die Auswirkungen der Corona-Krise für Unternehmen und Arbeitsmarkt möglichst gering bleiben, hat die Bundesregierung umfangreiche Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht.
Kernpunkte der Soforthilfen: Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 5 oder 10 Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro und ist nur für wirklich Bedürftige und Unternehmer*innen, die nicht schon zuvor in finanziellen Schwierigkeiten waren. Die Unterstützungsmaßnahmen des Bundes stehen seit dem 01.04.2020, zur Verfügung.
In manchen Bundesländern können zusätzliche Anträge auf Soforthilfe gestellt werden - leider nicht überall - und auch in unterschiedlichen Umfängen und Bedingungen.
Stand: 22.04.2020 - 14Uhr
In NRW (seit 17.4. wieder online) und Sachsen (seit 17.4. offline) wurde das regionale Programm temporär eingestellt - da sich Kriminelle mit gefälschten Identitäten / Internetseiten in betrügerischer Absicht eingeschlichen haben!
Achtung - geben Sie niemandem Ihre Unternehmensdaten / Informationen - wenn sich z.B. jemand bei Ihnen bezüglich Corona-Soforthilfen meldet - Sie müssen den Antrag selbst auf der Bundes- oder jeweiligen Landes- Website stellen. Nutzen Sie keine Suchmaschinen! Die Polizei warnt vor E-Mails, die sich an Solo- / Klein- Unternehmer richten - leider mit betrügerischer Absicht!!
Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir diese hier veröffentlichen.
Der VDID hat für Sie recherchiert und die Hilfsangebote des Bundes und der Länder aufgelistet - ohne Gewähr. Diese Liste finden Sie kontinuierlich aktualisiert auf der Internetseite des VDID.
Damit die Auswirkungen der Corona-Krise für Unternehmen und Arbeitsmarkt möglichst gering bleiben, hat die Bundesregierung umfangreiche Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht.
Kernpunkte der Soforthilfen: Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 5 oder 10 Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro und ist nur für wirklich Bedürftige und Unternehmer*innen, die nicht schon zuvor in finanziellen Schwierigkeiten waren. Die Unterstützungsmaßnahmen des Bundes stehen seit dem 01.04.2020, zur Verfügung.
In manchen Bundesländern können zusätzliche Anträge auf Soforthilfe gestellt werden - leider nicht überall - und auch in unterschiedlichen Umfängen und Bedingungen.
Stand: 22.04.2020 - 14Uhr
In NRW (seit 17.4. wieder online) und Sachsen (seit 17.4. offline) wurde das regionale Programm temporär eingestellt - da sich Kriminelle mit gefälschten Identitäten / Internetseiten in betrügerischer Absicht eingeschlichen haben!
Achtung - geben Sie niemandem Ihre Unternehmensdaten / Informationen - wenn sich z.B. jemand bei Ihnen bezüglich Corona-Soforthilfen meldet - Sie müssen den Antrag selbst auf der Bundes- oder jeweiligen Landes- Website stellen. Nutzen Sie keine Suchmaschinen! Die Polizei warnt vor E-Mails, die sich an Solo- / Klein- Unternehmer richten - leider mit betrügerischer Absicht!!
Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir diese hier veröffentlichen.
Der VDID hat für Sie recherchiert und die Hilfsangebote des Bundes und der Länder aufgelistet - ohne Gewähr. Diese Liste finden Sie kontinuierlich aktualisiert auf der Internetseite des VDID.
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weitere Maßnahmen in den Ländern (84 KB)
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