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Innovationsgutscheine zur Mittelstandsförderung deutlich ausgebaut

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  • 22.01.2014
  • Quelle: Redaktion
Das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat das erfolgreiche Modell der Innovationsgutscheine zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen deutlich ausgebaut. Dazu hat es das Instrument 2012 um Innovationsgutscheine speziell für Hightech-Unternehmen erweitert und im April 2013 um Gutscheine speziell für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Dadurch ist auch die Zahl der Anträge und das Fördervolumen angestiegen.
Insgesamt sind im abgelaufenen Jahr 747 Anträge auf Innovationsgutscheine eingegangen und 450 wurden bewilligt. Das Antragsvolumen für alle Gutscheine beträgt 5,27 Millionen Euro und das Bewilligungsvolumen liegt bei 2,78 Millionen Euro. Insgesamt sind seit Einführung der Innovationsgutscheine im Jahr 2008 3.436 Anträge eingegangen und 2.389 wurden bewilligt. Das gesamte Antragsvolumen liegt inzwischen bei 22,87 Millionen Euro und das Bewilligungsvolumen beträgt 14,5 Millionen Euro.
„Ich freue mich, dass sich das Gutscheinsystem so erfolgreich etabliert hat”, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid. „Es hilft uns, die Position Baden-Württembergs als Innovationsland Nummer Eins zu festigen und auszubauen. Mit den Gutscheinen unterstützen wir kleine Unternehmen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte und Dienstleistungen. Wir haben das System seit Regierungsantritt deutlich ausgebaut. Wie richtig wir damit liegen, zeigt die Tatsache, dass unser System mittlerweile nicht nur im Inland sondern weltweit kopiert wird.”
Die baden-württembergischen Innovationsgutscheine wurden inzwischen von verschiedenen Bundesländern (u.a. Bayern und Sachsen), aber auch international (z.B. Indien und Australien), kopiert.

Die detaillierten Informationen zu den Innovationsgutschein A und B (seit 2008),
Innovationsgutschein B Hightech (seit 2012) und Innovationsgutschein C (seit 2013) finden sie in der Anlage oder unter

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