EU Designschutzpaket erzielt Durchbruch
- 07.12.2023
- Quelle: Geschäftsstelle
Der Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung über die Überarbeitung der Legislativvorschläge des Designpakets erzielt:
· Richtlinie zum rechtlichen Schutz von Designs und
· Verordnung über Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Die 20 Jahre alte Designgesetzgebung wird so aktualisiert und zielt darauf ab, den Schutz von Industriedesigns zu erleichtern und das EU-Recht in diesem Bereich an die Herausforderungen einer digitalen und 3D-Druckwelt anzupassen.
Die zukünftigen Abkommen liberalisieren den Ersatzteilmarkt, legen die Gebühren fest, die für die Eintragung und Verlängerung eines EU-Geschmacksmusters zu entrichten sind, verhindern die Eintragung von Kulturerbe als Geschmacksmuster und legen die Umsetzungsfrist für die Richtlinie und die Überprüfungsfrist für die Verordnung fest.
Gutes Design ist überwiegend der Grund, warum Verbraucher:innen sich für ein Produkt entscheiden. Designer:innen haben EU Produkte weltweit zu den beliebtesten Produkten gemacht, das geistige Eigentum an gutem Design muss jedoch vor Kopien und Fälschungen geschützt werden. Die jetzt erzielte Vereinbarung wird es Designer:innen schneller, leichter und kostengünstiger machen, ihre Entwürfe zu schützen, auch in digitalen Zeiten.
Vorschlag der Kommission
Die jetzt vereinbarte Richtlinie und Verordnung aktualisieren die aktuellen Rechtsvorschriften aus dem Jahr 2002, erleichtern die Eintragung von Geschmacksmustern auf EU-Ebene und sorgen für eine Harmonisierung europäischer und nationaler Verfahren. Außerdem wird eine „Reparaturklausel“ mit neuen Regeln für Ausnahmen vom Designschutz für Ersatzteile eingeführt, die für die Reparatur komplexer Produkte wie z.B. Autos verwendet werden.
Wie geht es weiter?
Die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat erzielte vorläufige Einigung muss nun von beiden Institutionen gebilligt und offiziell angenommen werden.
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deal proposal designprotection (45 KB)
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proposal general approach (441 KB)
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