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Neue EU-Verordnungen für KI und Cybersicherheit bei Maschinen und Produkten

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  • 02.05.2023
  • Quelle: Redaktion

Die EU ist momentan ziemlich fleißig und erneuerte viele Richtlinien bzw. ersetzt diese durch EU-Verordnungen. EU-Verordnungen haben gegenüber EU-Richtlinien den Vorteil, dass sie unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat und im EWR gelten und nicht mehr, wie EU-Richtlinien, in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Für die Arbeit von Designer:innen besonders relevant ist die neue Maschinen-Produkte-Verordnung, welche die gesetzlichen Grundlagen der Digitalisierung von Maschinen beinhaltet.

Neu ist auch die EU-Produktsicherheitsverordnung, die mit der erweiterten Sicherheitsbewertung von Verbraucherprodukten auch die Cybersicherheitsrisiken mit einbezieht.

Beide Verordnungen sind verabschiedet und werden 18 Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.

Außerdem wurde eine EU-Strategie für nachhaltige und kreislauforientierte Textilien verabschiedet. Mit Textilien sind alle Textilien gemeint, nicht nur Bekleidung, sondern auch Heimtextilien, z.B. bei Möbeln, Teppichen, Vorhängen etc., aber auch in Produkten, die in medizinischer Ausrüstung und Schutzausrüstung, Gebäuden und Fahrzeugen zum Einsatz kommen.

Mehr Details im angehängten PDF und Links.

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