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Herbert Lindinger - Kämpfer für das Urheberrecht im Design

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  • 15.11.2022
  • Quelle: Redaktion

Am 12. November 2022 übergab VDID Präsidentin Linda Schmidt nach der Begrüßung auf der VDID Jahresversammlung Ehrenmitglied Prof. Herbert Lindinger das Mikrofon. Er berichtete dabei von einem weiteren erfreulichen Erfolg, das Urheberrecht auch auf Design auszuweiten. So endete sein vierjähriger Rechtsstreit mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG).

Es ging, wie schon von uns im Februar 2022 berichtet, um die Nutzung eines bemalungs-resistenten Musters für Sitze, die bei Lindingers Design der neuen S-Bahn Züge für Berlin in den 1980ern mit entstanden ist und vertraglich nur für diese verwendet werden konnten. Die BVG, die diese neuen S-Bahnen betreiben sollte, hat das als Wimmel- oder Würmchenmuster oder „Urban Jungle“ bekannt gewordene Muster allerdings später auch in ihren Bussen, U-Bahnen, sowie einem umfangreichen Merchandising und Corporate Design eingesetzt. Das Muster geriet zum Kult in Berlin.
Lindinger erhob Einspruch gegen die Auffassung, dass die Rechte automatisch auch dem Betreiber der S-Bahnen zustünden, wie aus den Medien detailliert zu entnehmen war (siehe TAZ-Artikel im Anhang).

Interessant für Designer:innen ist, dass bei dem Verfahren gegen die BVG schon in erster Instanz festgestellt wurde, dass es sich bei dem Entwurf „um ein Werk der angewandten Kunst“ handelt und der Entwerfer Anspruch auf das Urheberrecht habe. Ähnlich urteilte vor ca. 15 Jahren das Oberlandesgericht Celle über Lindingers Entwurf einer neuen Stadtbahn für Hannover 2000, den man einem englischen Designer zuschreiben wollte.

Kurz vor Beginn der berufenen 2. Instanz, dem Oberlandesgericht Hamburg, hat die BVG den Dissens mit angemessenen Entschädigungen für die 30-jährige Nutzung und die Nichtnennung des Urhebers nun gütlich und für beide Seiten beigelegt. 

Herbert Lindingers Großzügigkeit, einen Teil des ihm zugesprochenen Ausgleichs für soziale Zwecke und Institutionen (wie dem VDID) zu verwenden, verdient Respekt und ein DANKE dafür!

Für den VDID e.V. - Berufsstand der Designschaffenden – dokumentiert dies, dass Design einen Anspruch auch auf urheberrechtlichen Schutz erlangen kann. So bietet das Urheberrecht zeitlich einen wesentlich umfassenderen Schutz (bis zu 70 Jahre nach dem Tod) als z. B. ein „normaler Designschutz“ oder gar Patente.

Leider bemühen sich immer noch zu wenige Designer:innen um einen angemessenen Designschutz, geschweige denn, diesen Wertschöpfungsfaktor entsprechend (über das Entwicklungshonorar hinaus) vergüten zu lassen – dies zeigte auch die Design.Wissen.Diskurs.-Veranstaltung des VDID im vergangenen Jahr, wo Prof. Lindinger und sein Rechtsanwalt Prof. Donle (durch den VDID vermittelt) in dem BVG-Rechtsstreit das Thema Designschutz in einer VDID Zoom-Veranstaltung erörterten.

Gez. rainer zimmermann, VDID online-Redaktion

Impressionen

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    Würmchenmuster dürfen auf den Sitzen bleiben - BVG Urheber-Rechtsstreit BVG - Prof. Lindinger
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    Herbert Lindinger mit seinem Würmchenmuster bei Design.Wissen.Diskurs. des VDID am 23.2.2022

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