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VDID schützt seine Mitglieder

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  • 16.02.2022
  • Quelle: Redaktion

Im Leistungsspektrum des VDID für seine Mitglieder gibt es neben interdisziplinärem Austausch und professionellen Weiterbildungsprogrammen (wie C2C oder Grow ab Mai) auch Orientierung in juristischen Bereichen wie Vertrags- oder Schutzrechten.

Aufgrund der DSGVO wurden so z. B. im vergangenen Jahr von unserem Kooperationspartner und Datenschutzbeauftragten RA Leineweber die unverbindlichen, aber geprüften Vorschläge für Design-Schutzrechte, Lizenzen, Geheimhaltungs- und sonstige Verträge überarbeitet, aktualisiert und auf englisch übersetzt. Für Mitglieder kostenlos über die VDID Geschäftsstelle zu beziehen - für andere kostenpflichtig.

Wie wichtig solche schriftlichen Vereinbarungen und AGB’s sein können, zeigt die aktuelle Geschichte unseres Kollegen Prof. Herbert Lindinger, welcher am Mittwoch, dem 23.02.2022 in der VDID Reihe Design.Wissen.Diskurs. seinen Kampf für Designrechte schildern und mit uns diskutieren wird – es findet aber keine Rechtsberatung an spezifischen Fällen statt.

Außerdem bietet z.B. Manufin, ein weiterer Kooperationspartner des VDID eine Vermögenschaden-Haftpflicht-Versicherung für seine Mitglieder zu Sonderkonditionen an.

Bei juristischen Problemen vermittelt die VDID Geschäftsstelle auch ein erstes Orientierungsgespräch zur Rechtsberatung mit unserem juristischen Kooperationspartner.

Jetzt Mitglied im VDID werden!

Unabhängig vom breiten Leistungsspektrum für seine Mitglieder, bietet der VDID eine Plattform für den berufsspezifischen Austausch mit kompetenten Kolleginnen und Kollegen. Die Kontakte und die Zusammenarbeit mit Ministerien der Wirtschaft und der Kultur sowie Design-Kooperationen auf regionaler und überregionaler Ebene sind wichtige Stützen des Verbandes.

Nahezu 400 IndustriedesignerInnen haben sich für eine Mitgliedschaft im VDID entschlossen. Und das hat gute Gründe. Werde auch Du Teil unseres Netzwerks!

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