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Prozesserfolg zu Design-Urheberrecht

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  • 11.02.2022
  • Quelle: Redaktion

Der VDID sieht sich seit seiner Gründung als Vertreter der Interessen seiner Mitglieder. Umso erfreulicher ist die Tatsache, dass unser ehemaliger VDID Präsident Prof. Herbert Lindinger erneut einen langen juristischen Weg geht und in einem Entscheid im Dezember 2021 einen Teilerfolg errungen hat:
Die BVG darf „Würmchenmuster“ nicht mehr nutzen.

Der Designer Herbert Lindinger (88) klagte auf Urheberrechtsverletzung – und gewann im Dezember vor dem Hamburger Landgericht:
1. Demnach muss die BVG die Verwendung des Musters unterlassen – u.a. auf Sitzen von Bahnen und Bussen (vorhandene dürfen bleiben), Schüler-Tickets, Merchandising-Artikeln.
2. Die BVG muss Auskunft über Umfang der Nutzung und Gewinne seit Ende 2008 erteilen.
3. Es besteht Anspruch auf Schadenersatz und Herausgabe der Fan-Artikel, damit der Kläger sie vernichten kann.
Der Rechtsstreit der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit dem Designer/Erfinder des „Urban Jungle“, wie das Muster der Sitzbezüge der BVG offiziell heißt, geht in eine weitere Runde, denn beide Seiten haben Berufung gegen das Urteil eingelegt. Erst der Designer, jetzt auch die BVG.

Entworfen hat der Designer das Camouflage-Muster in den 1980er Jahren für die S-Bahn, die zu West-Berliner Zeiten Teil der BVG war. Im Lauf der Jahre wurden die „Würmchen“ Kult und von dem Unternehmen auf Badelatschen, Handyhüllen, Halstüchern, Rucksäcken, Schuhen u.v.m. vermarktet, jedoch ohne Rücksprache oder Vergütung mit dem Designer (Urheber). Daraufhin klagte Prof. Lindinger vor dem Hamburger Landgericht auf sein Urheberrecht, da die BVG sein Design u. a. auch für Merchandising verwendete.

Rechtsanwalt Christian Donle (der Prof. Lindinger auf Vermittlung durch die VDID Geschäftsstelle vertritt): „Wir sind auch bereit, der BVG eine Lizenz zu geben. Sie würde nur einen Bruchteil des Umrüstens kosten.“ Er rechnet damit, dass der Fall frühestens in einem Jahr vom Oberlandesgericht verhandelt wird.

Im Austausch mit der neuen VDID Präsidentin Linda Schmidt, bekundete Lindinger „…Ich bin erfreut, dass auch Sie, als unsere neue Präsidentin, ähnlich wie ich, der Verteidigung der Urheberrechte der Designer und Künstler größte Bedeutung zumessen.“
Prof. Lindinger hatte auch schon um die Jahrhundertwende, in einem anderen, mehrjährigen Verfahren die Urheberschaft und entsprechenden Schutz zu einem Stadtbahnentwurf über alle Instanzen hinweg - bis hin nach Karlsruhe - zugesprochen bekommen.

Der VDID wünscht ihm und seinem Anwalt Prof. Dr. Christian Donle von der Kanzlei Preu & Bohlig in Berlin – nicht ganz uneigennützig – viel Erfolg!

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