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Abgrenzung freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit

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  • 20.05.2015
Wichtige Urteile des Bundesfinanzhofs für die Abgrenzung von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit und gewerblicher Tätigkeit; die Bagatellgrenze für die Abfärbewirkung von gewerblichen Einkünften, wurde damit festgeschrieben.
Im Verfahren VIII R 16/11 hat der BFH die Umqualifizierung der künstlerischen Tätigkeit einer GbR in gewerbliche Einkünfte verneint, weil die gewerblichen Umsätze weniger als 3 % der Gesamtnettoumsätze betrugen und unterhalb von 24.500 € lagen.
Im Verfahren VIII R 41/11 hat der BFH hingegen die Umqualifizierung der freiberuflichen Einkünfte einer GbR in gewerbliche Einkünfte bejaht, weil die erzielten gewerblichen Umsätze die Grenze von 3 % der Gesamtnettoumsätze in den Streitjahren überschritten hatten.
Unser VDID Mitglied Lutz Gathmann hat uns auf diese für Designer häufig sehr wichtige Trennlinie hingewiesen - und dies wollen wir unseren Mitgliedern im VDID gerne weitergeben.
In den angehängten PDF-Dokumenten finden Sie die entsprechende Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes, sowie das dazugehörende Urteil.

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