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So soll es nicht bleiben!
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- 19.11.2017
- Quelle: Redaktion
Ein erster Schritt zur schon lange erwarteten Modernisierung der VDID Satzung wurde in Berlin einstimmig beschlossen.
Das VDID Präsidium erläuterte auf der Mitgliederversammlung die geplanten Schritte zur dringend erforderlichen Modernisierung der VDID Satzung. Die erforderliche Anpassung wird in zwei Abschnitten durchgeführt. Der erste Abschnitt wurde am Sonntag 12.11.2017 einstimmig von den Delegierten beschlossen. Damit fällt die Satzung insgesamt wesentlich schlanker aus. Vor allem aber wird mit diesem Abschnitt eine dringend erforderliche Regelung in Kraft treten, die den VDID Nachwuchs zukünftig praxisnah und intensiv in die Vereinsstrukturen einbindet.
Die geplanten Änderungen des zweiten Abschnittes werden sich mit der Zukunft des Berufsbildes, den Aufnahmevoraussetzungen und der Regionalstruktur des Verbandes auseinandersetzen.
Dazu wird es im kommenden Jahr viele Gelegenheiten für eine intensive Diskussion geben.
Wer über die bereits erfolgten Änderungen nachlesen möchte, findet eine ausführliche Erläuterung in der pdf.
Das VDID Präsidium erläuterte auf der Mitgliederversammlung die geplanten Schritte zur dringend erforderlichen Modernisierung der VDID Satzung. Die erforderliche Anpassung wird in zwei Abschnitten durchgeführt. Der erste Abschnitt wurde am Sonntag 12.11.2017 einstimmig von den Delegierten beschlossen. Damit fällt die Satzung insgesamt wesentlich schlanker aus. Vor allem aber wird mit diesem Abschnitt eine dringend erforderliche Regelung in Kraft treten, die den VDID Nachwuchs zukünftig praxisnah und intensiv in die Vereinsstrukturen einbindet.
Die geplanten Änderungen des zweiten Abschnittes werden sich mit der Zukunft des Berufsbildes, den Aufnahmevoraussetzungen und der Regionalstruktur des Verbandes auseinandersetzen.
Dazu wird es im kommenden Jahr viele Gelegenheiten für eine intensive Diskussion geben.
Wer über die bereits erfolgten Änderungen nachlesen möchte, findet eine ausführliche Erläuterung in der pdf.
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VDID Satzungsänderung minimal 2017 (435 KB)
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