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BGH stärkt Rechte der Designer

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  • 19.11.2013
  • Quelle: Region
RA Björn Leineweber berichtete auf dem 24. DESIGNTREFF VDID NRW im Gründerzentrum Triple Z in Essen vom aktuellen Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zum Urheberrechtsschutz:

"Mit einem wegweisenden Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 13.11.2013 die Rechte der Designer gestärkt. Unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung hat der BGH entschieden, dass an den Urheberrechtschutz von Werken der angewandten Kunst grundsätzlich keine höheren Anforderungen zu stellen sind als an den von Werken der zweckfreien Kunst."

Weitere Informationen auf der Website von VDID Berater Leineweber - Link siehe unten.

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