Meldungen
Sonderhilfeprogramm in Leipzig
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- 18.04.2020
- Quelle: Region
Hinweis: Beantragung ab Montag 18.5.2020
Derzeit wird mit Hochdruck an der elektronischen Beantragung und Abwicklung gearbeitet. Die Beantragung ist voraussichtlich Mitte Mai möglich. Über die Freischaltung wird umgehend informiert.
Viele Leipziger Solo-Selbstständige erleiden durch die Corona-Krise gravierende wirtschaftliche Einbrüche. Mit dem Programm "Leipzig hilft Solo-Selbstständigen" soll den betroffenen Solo-Selbständigen eine Hilfe gewährt werden, um Liquiditätsengpässe durch ausfallenden Unternehmerlohn zu kompensieren und damit letztlich deren private Lebenshaltungskosten zu überbrücken.
Die Förderung wird zweckgebunden in Form einer Zuwendung für die Aufrechterhaltung der gewerblichen, künstlerischen und freiberuflichen Tätigkeit für den Projektzeitraum gewährt. Es richtet sich an Selbstständige, die ihre Betriebsstätte und ihren Wohnsitz in Leipzig haben.
Überblick
Wer wird gefördert?
wirtschaftlich tätige Solo-Selbstständige im Haupterwerb oder geschäftsführender Gesellschafter eines Kleinstunternehmens ohne weitere Beschäftigte,
kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Union (Empfehlung der Kommission vom 06. Mai 2003 (2003/361/EG),
Antragsteller, die aufgrund der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und nachfolgende pandemiebedingte behördliche Anordnungen ihre Tätigkeit/ Geschäftsidee stark eingeschränkt oder nicht weiterverfolgen können und
sofern sie mit Hauptwohnsitz und Betriebsstätte in Leipzig ansässig sind.
Derzeit wird mit Hochdruck an der elektronischen Beantragung und Abwicklung gearbeitet. Die Beantragung ist voraussichtlich Mitte Mai möglich. Über die Freischaltung wird umgehend informiert.
Viele Leipziger Solo-Selbstständige erleiden durch die Corona-Krise gravierende wirtschaftliche Einbrüche. Mit dem Programm "Leipzig hilft Solo-Selbstständigen" soll den betroffenen Solo-Selbständigen eine Hilfe gewährt werden, um Liquiditätsengpässe durch ausfallenden Unternehmerlohn zu kompensieren und damit letztlich deren private Lebenshaltungskosten zu überbrücken.
Die Förderung wird zweckgebunden in Form einer Zuwendung für die Aufrechterhaltung der gewerblichen, künstlerischen und freiberuflichen Tätigkeit für den Projektzeitraum gewährt. Es richtet sich an Selbstständige, die ihre Betriebsstätte und ihren Wohnsitz in Leipzig haben.
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Wer wird gefördert?
wirtschaftlich tätige Solo-Selbstständige im Haupterwerb oder geschäftsführender Gesellschafter eines Kleinstunternehmens ohne weitere Beschäftigte,
kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Union (Empfehlung der Kommission vom 06. Mai 2003 (2003/361/EG),
Antragsteller, die aufgrund der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und nachfolgende pandemiebedingte behördliche Anordnungen ihre Tätigkeit/ Geschäftsidee stark eingeschränkt oder nicht weiterverfolgen können und
sofern sie mit Hauptwohnsitz und Betriebsstätte in Leipzig ansässig sind.
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