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Designschutz I – das neue Designgesetz

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  • 16.04.2014
  • Quelle: Redaktion
Am 1. Januar 2014 ist das neue Designgesetz in Kraft getreten, welches das bisherige Geschmacksmustergesetz ablöst – ein wichtiges Instrument für Designschutz / Designer.
Das Thema Designschutz gewinnt in Zeiten weltweiter Vertriebsmöglichkeiten, schwindender nationaler Grenzen und der zunehmenden Überschwemmung einzelner Märkte mit Produktfälschungen und -nachahmungen immer mehr an Bedeutung.

Der Bundesgerichtshof hat im November 2013 in der Entscheidung „Geburtstagszug“ zudem seine langjährige Rechtsprechung aufgegeben, nach der an die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Industriedesigns hohe Anforderungen gestellt wurden.

Unser neues VDID Fördermitglied ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU hat in einem „compact Spezial“ die wichtigsten Neuerungen des Designgesetzes und die vier Säulen des Designschutzes erläutert und anhand aktueller Entscheidungen diese vorgestellt.

Da diese Publikation für die VDID Mitglieder sicherlich von Interesse ist, möchten wir gerne darauf hinweisen und empfehlen die Erläuterungen und Fallbeispiele zu lesen – es ist eine wesentliche Vermarktungsgrundlage für uns (Industrie) Designer/innen. Die Publikation handelt wichtige Positionen ab; wie fein die Unterscheidungen nun sein können – und wie leicht man eventuell falsche Kombinationen geschützt haben könnte – bzw. wie man es besser macht.

Der VDID bedankt sich bei Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in der Kanzlei ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU.
Die einzelnen Beiträge sowie eine PDF-Datei des compact Spezial lassen sich unter diesem Link abrufen.

In den angehängte PDFs finden Sie das neue Designgesetz DesignG und Verordnungen dazu.

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