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Wer weiß denn sowas? EU-Entsendebescheinigung für Geschäftsreisende
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- 09.04.2019
Seit dem 1. Januar muss, wer im europäischen Ausland (d.h. innerhalb des EWR - europäischen Wirtschaftsraum) arbeitet, eine A1 Erklärung mit sich führen, zum Nachweis der Sozialversicherungspflicht!
Das gilt für Angestellte und auch für Selbständige - z.B. schon bei einem Messebesuch! Also z.B. auch wer bei der aktuell laufenden Möbelmesse in Mailand tätig ist...
Mehr dazu von unserem VDID Experten Lutz Gathmann,
Sicherheitstechniker VDSI
Telefon: +49-211-452919
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