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Direktdarlehen der WIBank ab sofort wieder beantragbar

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  • 05.02.2021
  • Quelle: Region
Seit 01.02.2021 können hessische Kleinunternehmen und Soloselbstständige die Hessen-Mikroliquidität wieder beantragen. Frau Dr. Ursula Vossen ist die Ansprechpartnerin für den VDID.

Die Hessen-Mikroliquidität soll helfen, laufende Kosten zu decken. Sie kann von hessischen Soloselbstständigen und Kleinunternehmen bis maximal 50 Vollzeit-Beschäftigten beantragt werden, die auf Grund der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Dabei handelt es sich um einen Überbrückungskredit von 3.000 bis maximal 35.000 Euro zur kurzfristigen Abdeckung von Liquiditätsbedarfen für bestehende kleine Unternehmen und für Selbstständige, den die WIBank direkt vergibt.
Die Antragstellenden müssen weder Sicherheiten stellen, noch werden ihnen Gebühren oder weitere Kosten berechnet. Ein Steuerberater ist aber nötig. Unter Umständen muss der Kredit nicht voll zurückgezahlt werden.

Weiter gibt es für Investitionen das Hessen Micro-Darlehn. Hierfür wird die Hausbank gebraucht.

Das Hessische Wirtschafsministerium hat gemeinsam mit dem Hessischen Finanzministerium und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Verlängerung des Hilfsprogramms bis zum 30. Juni 2021 beschlossen. Hierzu werden vom Land Hessen 150 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt. AS

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