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Aktualisiert: Formulierung von Designverträgen
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- 04.02.2015
- Quelle: Geschäftsstelle
Honorare für Designleistungen sind Verhandlungssache. Es gibt keine verbindlichen Honorartabellen, sondern zahlreiche Empfehlungen und Abrechnungsmodelle.
Grundsätzlich setzt sich das Honorar für eine Designleistung aus zwei Komponenten zusammen. Das ist einerseits das Leistungshonorar für die Erstellung des Designs (Ausarbeitung der Gestaltung) und andererseits das Nutzungshonorar für die wirtschaftliche Verwertung des Designs (der Gestaltung).
Die neu überarbeiteten Hinweise des VDID und seiner Rechtspartner zur Formulierung von Designverträgen erhalten Mitglieder bei der Geschäftsstelle des VDID. Diese sind auch im Log In Bereich für Mitglieder jederzeit abrufbar. Einfach mit der Mitgliedsnummer einloggen, falls noch nicht geschehen, das Passwort erhalten und runterladen.
Für Nichtmitglieder stehen die Formulierungshilfen für professionelle Designverträge als Mustervertrag zu einem Preis von 60 Euro bzw. 30 Euro für Studenten (Nachweis) zum Erwerb bereit.
Grundsätzlich setzt sich das Honorar für eine Designleistung aus zwei Komponenten zusammen. Das ist einerseits das Leistungshonorar für die Erstellung des Designs (Ausarbeitung der Gestaltung) und andererseits das Nutzungshonorar für die wirtschaftliche Verwertung des Designs (der Gestaltung).
Die neu überarbeiteten Hinweise des VDID und seiner Rechtspartner zur Formulierung von Designverträgen erhalten Mitglieder bei der Geschäftsstelle des VDID. Diese sind auch im Log In Bereich für Mitglieder jederzeit abrufbar. Einfach mit der Mitgliedsnummer einloggen, falls noch nicht geschehen, das Passwort erhalten und runterladen.
Für Nichtmitglieder stehen die Formulierungshilfen für professionelle Designverträge als Mustervertrag zu einem Preis von 60 Euro bzw. 30 Euro für Studenten (Nachweis) zum Erwerb bereit.
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