Meldungen
Neue VDID Beitragsordnung beschlossen
Teilen
- 03.12.2012
- Quelle: Präsidium
Auf der Mitgliederversammlung am 01.12.2012 wurde von den Delegierten einstimmig eine neue Beitragsordnung verabschiedet, die ab 2013 Gültigkeit besitzt.
Zukünftig enthalten alle Mitgliedsbeiträge nur noch einen berufsständischen Anteil, auf den keine Mehrwertsteuer erhoben wird.
Ordentliche Mitglieder zahlen zukünftig 245,00€.
Existenzgründer zahlen für die ersten beiden Berufsjahre einen reduzierten Beitrag in Höhe von 150,00€.
Der Beitrag für Studierende beträgt ab nächstem Jahr 40,00€.
Der Beitrag der Fördermitglieder des VDID enthält nach wie vor nur einen berufswirtschaftlichen Anteil und beträgt zukünftig 925,00€ zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Zukünftig enthalten alle Mitgliedsbeiträge nur noch einen berufsständischen Anteil, auf den keine Mehrwertsteuer erhoben wird.
Ordentliche Mitglieder zahlen zukünftig 245,00€.
Existenzgründer zahlen für die ersten beiden Berufsjahre einen reduzierten Beitrag in Höhe von 150,00€.
Der Beitrag für Studierende beträgt ab nächstem Jahr 40,00€.
Der Beitrag der Fördermitglieder des VDID enthält nach wie vor nur einen berufswirtschaftlichen Anteil und beträgt zukünftig 925,00€ zzgl. der gesetzlichen MwSt.
-
VDID Leistungen und Beitraege (51 KB)
-
VDID Beitragsordnung 2013 (18 KB)
Abonniere den VDID Newsletter
Trage Deine E-Mail-Adresse hier ein, um den VDID Newsletter zu abonnieren.