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Neue Ökodesign-Verordnung kommt

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  • 05.01.2024
  • Quelle: Redaktion

Die EU-Mitgliedstaaten haben am 22.12.2023 die neue Ökodesign-Verordnung beschlossen, damit sollen künftig nur noch energieeffiziente Produkte auf den Binnenmarkt kommen, die ressourcensparend hergestellt wurden, sowie langlebig und reparierbar sind.

Ziel ist die Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Förderung der Reparatur und der Rohstoff-Rückgewinnung - einhergehend mit einem Verbot der Vernichtung von gebrauchsfähigen Produkten.

Zum Anwendungsbereich der Ökodesign-Verordnung

Die bisherige Ökodesign-Richtlinie galt nur für energieverbrauchsrelevante Produkte. Der Anwendungsbereich der neuen Ökodesign-Verordnung umfasst nun fast alle Produkte. Dabei stellt die neue Verordnung zwar selbst keine Anforderungen an einzelne Produkte, allerdings formuliert sie grundlegende Leistungsanforderungen, die zukünftig in nachgeordneten Regelungen für konkrete Produktgruppen ausdefiniert werden sollen (delegierte Rechtsakte).

Die Leistungsanforderungen umfassen den gesamten Lebenszyklus eines Produkts und machen Vorgaben für Material-, Energie- und Ressourceneffizienz, wie z. B. Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit, ökologischer Fußabdruck sowie Wasser-, Boden- oder Luftverschmutzung.

Nach Inkrafttreten der Verordnung wird die Europäische Kommission die Produktregelungen auf den Weg bringen. Zuerst für Möbel, Textilien und Schuhe, Metalle, Reinigungsmittel und Chemikalien. Obwohl Übergangsfristen von 18 Monaten vorgesehen sind, um den Bedürfnissen von kleinen und mittleren Unternehmen Rechnung zu tragen, sollten wir professionelle Designer:innen schon im Sinne der Nachhaltigkeit und dem Marktvorteil für unseren Kund:innen sowie die User im voraus denken und arbeiten – wenn wir das nicht schon immer tun.

Insbesondere Verbraucher:innen profitieren von den Regeln der neuen Ökodesign-Verordnung, denn durch geringeren Stromverbrauch, Langlebigkeit und Reparierbarkeit ihrer Produkte sparen sie. Zugleich bekommen hilfreiche Tools für die Kaufentscheidung, z.B. einen Digitalen Produktpass, ein Ökodesign-Label sowie einen Reparierbarkeits-Index.

Die Ökodesign-Verordnung muss noch formal im Europäischen Parlament angenommen werden. Danach kann die Verordnung – voraussichtlich im 2. Quartal 2024 – in Kraft treten.

BMWK vom 22.12.2023 / RES - Qoutes JURA Redaktionsbüro

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