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Künstlersozialkasse – Kostenlose Webseminare und Neuerungen ab 2023!

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  • 12.12.2022
  • Quelle: Geschäftsstelle

Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 wurde am 26.09.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung steigt im Jahr 2023 von zurzeit 4,2 Prozent auf 5,0 Prozent.

Für alle Intressierten, die genau wissen möchten, wie man Mitglied wird, über Mini-Jobs und Hinzuverdienstmöglichkeiten!

Kostenfreie Webseminare der KSK: Die neuen Termine für das 1. Halbjahr 2023 stehen fest:

Innerhalb von 60 bis 90 Minuten verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick über die Künstlersozialversicherung und Künstlersozialabgabe. Das Beste: Sie haben online Kontakt zur Referentin oder zum Referenten. Ihre Fragen werden direkt oder im Anschluss an das Webseminar beantwortet.

Nach einer kurzen Zusammenfassung der Grundlagen zur Künstlersozialversicherung werden folgende Themen erläutert: Hinzuverdienstmöglichkeiten, Festanstellungen, Mini-Jobs, Leistungsbezug von der Agentur f. Arbeit, Wiederanträge, Krankenkassenwechsel, Auslandsaufenthalt, Studium, Gründung einer GmbH, Beschäftigung von Arbeitnehmern, Rentenbezug usw.

Termine: 24.1. bis 23.6.2023, Anmeldungen unter https://www.kuenstlersozialkasse.de/service/webseminare

Es gibt verschiedene Zielgruppen für die Webseminare.

Unternehmen/Verwerter
Das Webseminar vermittelt fundierte Basisinformationen zur Künstlersozialabgabe mit folgenden Themenschwerpunkten: • Gründe der Künstlersozialversicherung (Allgemeines, Finanzierung, Zuständigkeiten) • Kunstbegriff • Abgabepflichtige Unternehmen/Verwerter • Abgabepflichtige Entgelte/Bemessungsgrundlage • Honorare/Nebenkosten • Praxisbeispiele • Abgabefreie Entgelte (z. B. GmbH, Reisekosten) • Folgen der Abgabepflicht • Melde-, Aufzeichnungs-,Vorlagepflicht, Verfahren

Basisinformationen generell zur KSK Mitgliedschaft und für Mitglieder
Was macht die KSK genau? Welche Leistungen erbringt die KSK? Wie komme ich in die KSK? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Fragen der Teilnehmer:innen werden im Hintergrund per Chat beantwortet. Inhalte: • Grundsätzliches zur Künstlersozialversicherung • Kunstbegriff • Erläuterungen zum Anmeldeverfahren • Bemessungsgrundlage der Beiträge und Leistungen • Krankenkassenwahl und Befreiungsmöglichkeiten mit Bezuschussung einer privaten KV – Was gibt es zu beachten? • Krankengeldanspruch und Gestaltungsmöglichkeiten • Wie beeinflussen zusätzliche Einkünfte bzw. Nebentätigkeiten die Mitgliedschaft • Ausnahmen von der Versicherungspflicht

Ausfüllhinweise zum Fragebogen
Das kurze Webseminar beinhaltet nützliche Hinweise, Tipps, Erläuterungen zum Ausfüllen des Fragebogens zur Prüfung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Sollte das System der Künstlersozialversicherung bisher nicht geläufig sein, ist es hilfreich, vor dem Ausfüllen des Fragebogens die "Informationen zum Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)" durchzulesen bzw. an einem Basisseminar zum Thema Künstlersozialversicherung teilzunehmen.

Anmelden und teilnehmen! Informationen aus 1. Hand und die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen.

Neuerung ab 1.1.2023:

Versicherung bei der KSK trotz (Neben-) Job?

Bisher galt eine jährliche Gewinngrenze von 6.240 € / mtl. 520 €. Falls man ab dem 01.01.2023 diese Zuverdienstgrenze überschreitet, bleibt die "günstige" Kranken- und Pflegeversicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) weiterhin bestehen, wenn das selbständige künstlerische / publizistische Arbeitseinkommen "wirtschaftlich bedeutender" ist, also finanziell überwiegt (z. B. selbständiges künstlerisches / publizistisches Arbeitseinkommen: 18.000 € und selbständiges nicht künstlerisches / nicht publizistisches Arbeitseinkommen: 15.000 €). Dies ist neu und "erhöht" damit eindeutig die Zuverdienstmöglichkeiten aus anderen Bereichen.

Mehr dazu in der Infoschrift als PDF und der KSK Website.

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Unabhängig vom breiten Leistungsspektrum für seine Mitglieder, bietet der VDID eine Plattform für den berufsspezifischen Austausch mit kompetenten Kolleginnen und Kollegen. Die Kontakte und die Zusammenarbeit mit Ministerien der Wirtschaft und der Kultur sowie Design-Kooperationen auf regionaler und überregionaler Ebene sind wichtige Stützen des Verbandes.

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