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BERUFSBILD

Der VDID schafft Richtlinien zum Berufsbild, zur beruflichen Qualifikation sowie zur Berufsausübung, zu deren Anerkennung und Einhaltung die Mitglieder verpflichtet sind. Er fördert die Grundlagen der unselbständigen und selbständigen Berufsausübung durch den Schutz der Berufsbezeichnung, des lauteren gewerblichen Wettbewerbs sowie kreativer Wettbewerbe. (Auszug aus der VDID Satzung)


Stellungnahme zum Berufsbild „Technischer Produktdesigner“

Seit August 2005 gibt es das neue Ausbildungsprofil Technischer Produktdesigner. Der Schwerpunkt des dreijährigen Ausbildungsberufes liegt in der Konstruktion und Gestaltung von Produkten, in der Berechnung und Simulation von CAD-Modellen, sowie Prozess– und Projektmanagement. Neben umfangreichen Kenntnissen in den Bereichen Werkstofftechnik, Fertigungsmontage und Fügeverfahren benötigt der Technische Produktdesigner eine hohe Fachkompetenz im Umgang mit Formen und Gestaltungsregeln. „Die Arbeit von Technischen Produktdesignern/innen beginnt unmittelbar, nachdem jemand eine Idee für ein neues Produkt äußert. Dies kann jemand aus der Entwicklungsabteilung des eigenen Unternehmens oder ein externer Auftraggeber sein.“ (lehrer-online)

Hier setzt die Arbeit des VDID an: Wir können und wollen nicht akzeptieren, dass dieser neue Ausbildungsberuf mit dem Titel „Designer“ bezeichnet wird. Auch wenn dies in Kombination mit „technisch“ steht, sehen wir eine große Verwechslungsgefahr mit diplomierten Designern. Welcher Auftraggeber kann unterscheiden, welche Qualifikation vorliegt, zumal das Ausbildungsprofil des Technischen Produktdesigners ähnliche Ziele beinhaltet, wie das eines Studiums des Produktdesigns oder Industrial Designs. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Institutionen (bis hin zum Wirtschaftsministerium) und die einschlägige Presse von uns aufgefordert, Stellung zu beziehen und sich zu dieser Entscheidung zu äußern.


Offener Brief

„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit führt ein neues Berufsbild ein, das den Namen „Technischer Produktdesigner / Technische Produktdesignerin“ trägt. Dieser neue Beruf soll in einer dreijährigen Ausbildung im Betrieb und der Berufsschule erlernt werden.

Dass die Nähe gesucht wird zu den eingeführten Berufen „Produktdesigner/in“ und „Industriedesigner/in“, ist offenkundig. Doch die Namensähnlichkeit täuscht. Die Ausbildung der kreativen Kompetenz spielt fast keine Rolle. Im Ausbildungsrahmenplan werden gerade drei Schlagworte zum Thema aufgeführt: a) Grundlagen der Gestaltung anwenden, b) Designvorgaben nach technischen, funktionalen und ästhetischen Gesichtspunkten beachten und umsetzen, c) Visualisierungstechniken anwenden.

Für alle drei gestaltungsrelevanten Punkte zusammen – die in keiner Weise näher definiert werden – sind gerade mal 6% der Ausbildungszeit vorgesehen. Zum Vergleich: Der Erstellung einer Technischen Dokumentation werden 25% der Zeit gewidmet.

Die Diskrepanz zwischen Verpackung und Inhalt ist skandalös. Fahrlässig wird den Unternehmen, die professionelle Gestaltung benötigen, suggeriert, dass die ominösen „Technischen Produktdesigner“ vergleichbare Leistungen bieten würden wie Produktdesigner und Industriedesigner. Dass dadurch Fehlbesetzungen, Fehlentscheidungen und Fehlinvestitionen provoziert werden, liegt auf der Hand. Gerade der Mittelstand kann sich Fehlinvestitionen nicht leisten; unternehmerische Existenzen und zahlreiche Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel.

Der VDID Verband Deutscher Industrie Designer, die größte berufsständische Vereinigung der Industriedesigner und Produktdesigner, fordert das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit nachdrücklich auf, die irreführende Bezeichnung umgehend zu korrigieren.

Ferner informiert der VDID die Wirtschaftsinstitutionen und die tangierten Fachverbände über den irreführenden Charakter der Berufsbezeichnung, damit diese in ihrem Mitgliederkreis für die notwendige Aufklärung sorgen.“ (VDID Präsidium 2005)