Honorare und Verträge
Honorare für Designleistungen sind Verhandlungssache. Es gibt keine verbindlichen Honorartabellen sondern zahlreiche Empfehlungen und Abrechnungsmodelle.
Grundsätzlich setzt sich das Honorar für eine Designleistung aus zwei Komponenten zusammen. Das ist einerseits das Leistungshonorar für die Erstellung des Designs (Ausarbeitung der Gestaltung) und andererseits das Nutzungshonorar für die wirtschaftliche Verwertung des Designs (der Gestaltung).
Hinweise zur Formulierung von Designverträgen erhalten Mitglieder bei der Geschäftsstelle des VDID. Für Nichtmitglieder stehen die professionellen Musterverträge zu einem Preis von 60 Euro bzw. 30 Euro für Studenten (Nachweis) zum Erwerb bereit.
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Angemessene Honorare für Designleistungen
In diesem Artikel aus dem Jahr 2008 erläutert Andreas Schulze einige grundlegende Fakten zur Honorierung von Designleistungen.
Die Kalkulation des Leistungshonorars, Stundensätze für Designdienstleistungen und die Kalkulation des Nutzungshonorars werden erklärt.
