Beratung

Ob allgemeine Fragen zum Berufsstand und aktuellen Entwicklungen oder spezifische Probleme, für die es nachhaltiger Lösungen bedarf: Der VDID steht an Ihrer Seite. Mit einem Team aus erfahrenen Designprofis, Fachjuristen sowie Experten für Patent- und Markenrecht berät der VDID sowohl Mitglieder als auch Auftraggeber und Entscheider aus Industrie und Wirtschaft. Vorrangiges Ziel ist dabei die Professionalisierung und Schärfung des Berufsbilds sowie eine optimierte Anbindung der Leistungen von Industriedesigner*innen am freien Markt.

Honorare + Verträge

Honorare für Designleistungen sind Verhandlungssache. Es gibt keine verbindlichen Honorartabellen sondern zahlreiche Empfehlungen und Abrechnungsmodelle.

Grundsätzlich setzt sich das Honorar für eine Designleistung aus zwei Komponenten zusammen. Das ist einerseits das Leistungshonorar für die Erstellung des Designs (Ausarbeitung der Gestaltung) und andererseits das Nutzungshonorar für die wirtschaftliche Verwertung des Designs (der Gestaltung).

Jetzt auch in englischer Sprache: Hinweise zur Formulierung von Designverträgen erhalten Mitglieder bei der Geschäftsstelle des VDID. Für Nichtmitglieder stehen die Formulierungshilfen für professionelle Designverträge als Mustervertrag zu einem Preis von 89 Euro bzw. mit 50% Nachlass für Studierende (Nachweis) - zzgl. der gesetzlichen MWSt. - zum Erwerb bereit.

E-Mail: mail@vdid.de

Rechtsberatung

Seit langem bietet der VDID seinen Mitgliedern eine kostenlose Erstberatung zu Rechtsfragen an. Dafür arbeiten wir eng mit einem erfahrenen Rechtsanwalt zusammen, der sich auf das Gebiet der Design-Rechtsfragen spezialisiert hat und deshalb unsere Mitglieder kompetent beraten kann. Dieser Service soll es Ratsuchenden ermöglichen, vorab zu klären, ob der Rechtsweg im Einzelfall der richtige wäre - und wie der mögliche Verlauf einer Klage etc. aussehen könnte.

Mitglieder, die den Service nutzen möchten, wenden sich bitte per Email an die Geschäftsstelle.

E-Mail: mail@vdid.de

KSK - Informationen zur Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse ist für den Berufsstand der Designer von zentraler Bedeutung und wirft immer wieder Fragen auf.
Selbständige Industrieddesigner sind üblicherweise pflichtversichert in der KSK und müssen sich dort entsprechend anmelden. Die Künstlersozialkasse erhebt von den Designern Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie zur Pflegeversicherung und führt diese zuzüglich zu einem KSK-Anteil an die Versicherungsträger ab.
Designauftraggeber sind für die Verwertung von Designleistungen ebenfalls gegenüber der KSK abgabepflichtig. Die geleisteten Abgaben fließen in den KSK-Anteil der Versicherungsbeiträge.
Mitglieder, die den Service nutzen möchten, wenden sich bitte per Email an die Geschäftsstelle.

Berufsgenossenschaft und Arbeitsschutz für Industriedesigner

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist selbstverständlich auch in den Unternehmen der Kreativindustrie Pflicht. Für selbständige Industriedesigner/Innen ist die VBG (Berufsgenossenschaft Verwaltung) zuständig. Sie regelt alle Belange der gesetzlichen Unfallversicherung für die Selbständigen und ihre Angestellten.
Mit dem im August 1996 in Kraft getretenen Arbeitsschutzgesetz ist die Präventionspflicht für alle Betriebe festgeschrieben worden, das heißt, jeder Arbeitgeber ist danach verpflichtet, geeignete Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen.
Lutz Gathmann bietet hier für den VDID aktuelle Informationen zur Thematik Arbeitsschutz und Berufgsgenossenschaft.

Existenzgründung

Der VDID unterstützt Existenzgründer im Bereich Industriedesign bei allen wichtigen Fragen. Dafür vermitteln wir den Kontakt zu allgemeinen Beratungsstellen und zu den Beratungen der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung.

Der VDID selbst bietet Existenzgründern einen stark ermäßigten Mitgliedsbeitrag und hält zahlreiche Angebote bereit, die fachspezifische Themen der Designbranche betreffen. Für Existenzgründer besonders hlfreich: die VDID Senior-Patenschaft.
Vergleichen Sie dazu die Themen unter dem Menüpunkt BERATUNG auf dieser Webseite.

Möchten Sie mehr zur Mitgliedschaft für Existenzgründer erfahren, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

E-Mail: mail@vdid.de

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